Produktisierte Beratung · Fixpreis
Betroffenheits-Kurzanalyse
Wenn nicht schematisch klar ist, ob die E-Evidence-Verordnung greift: eine strukturierte Einordnung Ihres konkreten Falls — mit dokumentierter Risikoabwägung als Entscheidungsgrundlage, nicht mit Bauchgefühl.
Für wen sich die Kurzanalyse lohnt
Klare Fälle (Hosting, DNS, Telko mit EU-Sitz) sind in Minuten entschieden — dafür genügt der Selbsttest. Die Kurzanalyse ist für die Fälle gedacht, in denen die ehrliche Antwort „kommt darauf an" lautet:
SaaS mit Community-Features
Kommentare, Team-Chat, Foren, In-Game-Chat — Nutzerkommunikation als Nebenfunktion.
Shops mit Bewertungen
Verkauf eigener Waren, aber Bewertungs- oder Nachrichtenfunktionen zwischen Nutzern.
Konzern-IT mit externen Nutzern
Interne Dienste, die auch von Externen genutzt werden — „am Markt angeboten" oder nicht?
Nicht-EU-Anbieter mit EU-Nutzern
US-/UK-/CH-SaaS mit deutscher Preisseite oder nennenswerten EU-Nutzerzahlen.
„Speichert irgendwie auch Daten"
Tools, bei denen unklar ist, ob die Datenspeicherung prägend oder nur nebensächlich ist.
Mehrere Rollen gleichzeitig
Mischangebote, bei denen sich Diensttypen überlagern.
Was Sie erhalten
So läuft es ab
Fragebogen
Sie füllen einen strukturierten Fragebogen zu Ihrem Angebot aus — rund 15 Minuten.
Analyse
Auswertung durch einen ISO-27001-/NIS-2-Lead-Auditor, schematisch und dokumentiert.
Report in 48 h
Sie erhalten den schriftlichen Report mit Einordnung, Risikoabwägung und Empfehlung.
Preis
ab 490 €
Fixpreis, keine Überraschungen. Der genaue Preis richtet sich nach Unternehmensgröße und Komplexität des Angebots (Richtwert 490–890 €). Die Kurzanalyse ist die niedrigschwellige erste Stufe — sie lässt sich später auf einen Readiness Sprint anrechnen.
Kurzanalyse anfragenRechtlicher Rahmen: Die Kurzanalyse ist eine strukturierte, schematische Einordnung anhand Ihrer Angaben sowie eine Prozess- und Compliance-Beratung. Sie ist keine Rechtsberatung im Einzelfall im Sinne des RDG. Die verbindliche rechtliche Prüfung einer konkreten Anordnung oder eines konkreten Drittstaatenkonflikts erfolgt über eine Partnerkanzlei — der Übergabepunkt ist im Ergebnis klar benannt.