Kostenloser Selbsttest · ca. 3 Minuten

Sind Sie von der E-Evidence-Verordnung betroffen?

Ab dem 18. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2023/1543. Dieser Test ordnet anhand der Angaben schematisch ein, ob ein Angebot als Diensteanbieter erfasst ist — und erstellt eine strukturierte Pflichten- und Lückenliste.

Hinweis: Dieser Test nimmt eine schematische Ersteinordnung anhand Ihrer Angaben vor. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für verbindliche Einzelfallprüfungen arbeiten wir mit einer Partnerkanzlei zusammen.