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Sind Sie von der E-Evidence-Verordnung betroffen?
Ab dem 18. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2023/1543. Dieser Test ordnet anhand der Angaben schematisch ein, ob ein Angebot als Diensteanbieter erfasst ist — und erstellt eine strukturierte Pflichten- und Lückenliste.
Hinweis: Dieser Test nimmt eine schematische Ersteinordnung anhand Ihrer Angaben vor. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für verbindliche Einzelfallprüfungen arbeiten wir mit einer Partnerkanzlei zusammen.